google-site-verification=WQJ-w6a4NfrcK1hBOWBE8ZJmdrqyroFA17a7j8Bc34k

Letzte Wege    - 
                                       Wir an Ihrer Seite.
 

Informationen

Was ist zu tun, wenn ein Mensch stirbt?
 
Tritt der Tod zu Hause ein, ist zunächst der Hausarzt/die Hausärztin oder der Notarzt/die Notärztin zu verständigen.
Bei einem Sterbefall im Krankenhaus oder in einem Seniorenheim werden das Pflegepersonal oder die Verwaltung dies einleiten.

Der Arzt/die Ärztin wird eine Todesbescheinigung ausstellen und sie Ihnen aushändigen (zwei Umschläge; grün und rot).

Die Entscheidung, wie lange der oder die Verstorbene in der Wohnung bleiben soll, treffen Sie selbst! Gesetzlich ist dies bis zu 36 Stunden nach Eintritt des Todes möglich.

Sie benachrichtigen ein Bestattungsinstitut Ihres Vertrauens.

Wir sind jederzeit telefonisch unter 0221 / 25 31 91 für Sie erreichbar und helfen Ihnen in dieser schwierigen Situation sofort.

Folgende Unterlagen benötigen wir, um die weiteren Formalitäten für
Sie erledigen zu können:
die ärztliche Todesbescheinigung
Unterlagen für die Meldung beim zuständigen Standesamt:
für Ledige: die Geburtsurkunde
für Verheiratete: die Heiratsurkunde oder das Familienstammbuch
für Verwitwete: die Heiratsurkunde und die Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners
für Geschiedene: die Heiratsurkunde und das Scheidungsurteil
die Graburkunde, wenn bereits eine Grabstätte vorhanden ist
die Krankenversicherungskarte
den Rentenbescheid oder den Bescheid der VBL oder der LBV
Policen von Lebens- oder Sterbeversicherungen
Personalausweis des/der Verstorbenen
Alle für die Beerdigung notwendigen Einzelheiten können in einem persönlichen Gespräch ausführlich besprochen werden.

Viele Formalitäten bei einem Sterbefall nehmen wir Ihnen ab.
 
Share by: